Investitionsprämie NEU

Seit dem 1.9.2020 und als eine der wirtschaftspolitischen Antworten auf die COVID-19-Pandemie-Auswirkungen können mittelständische Betriebe und sogar EPU im Rahmen der kürzlich beschlossenen Investitionsprämie einen nicht rückzahlbaren einkommensteuerfreien Zuschusses für Neuinvestitionen in abnutzbare Anlagevermögen beantragen.

Wir danken der bewährten und hoch angesehene SteuerberatungskanzleiSchabetsberger & Partner bzw. Mag. Robert Baumert dafür, dass er diese wichtige Übersicht und Erklärung auch für Lobby der Mitte zur Verfügung stellt

Investitionsprämie neu – so kommt Ihr zur Förderung!

Der Gesetzgeber hat die Einführung einer COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen beschlossen. Damit sollen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, in und nach der COVID- 19-Krise zu investieren und den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken.
Durch Gewährung eines nicht rückzahlbaren einkommensteuerfreien Zuschusses sollen alle Unternehmen, die Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen durchführen, gefördert werden. Eine Antragstellung ist seit dem 1.9.2020 möglich. Folgende Eckpunkte sind zu berücksichtigen:

Wer wird gefördert?

Als förderungsfähige Unternehmen gelten – unabhängig von der Branche und der Größe –Unternehmen (im Sinne des UGB), die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden. Förderungsfähig sind somit Ein-Personen-Unternehmen ebenso wie Großunternehmen, Einnahmen-Ausgaben-Rechner, pauschalierte Unternehmen, Gewerbetreibende, Ärzte oder Landwirte.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

  • Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen an österreichischen Betriebsstätten eines Unternehmens, für die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 die COVID-19-Investitionsprämie beantragt wurde. Neuinvestitionen sind aktivierungspflichtige Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens, die bisher im Anlagevermögen bzw. Anlagenverzeichnis des Unternehmens noch nicht aktiviert waren (dies gilt auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter, wenn es sich für das investierende Unternehmen um eine Neuanschaffung handelt, oder geringwertige Wirtschaftsgüter).
  • Darüber hinaus müssen im Zusammenhang mit der Investition zwischen dem 1.08.2020 (nicht davor!) und dem 28.02.2021 erste Maßnahmen gesetzt werden (etwa Bestellungen, Kaufverträge oder Anzahlungen).
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 % der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen. Bei bestimmten förderungsfähigen Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit erhöht sich der Zuschuss für diese Teile der Investitionen auf 14 %. Der Zuschuss ist von der Einkommensteuer befreit.
  • Das minimale förderbare Investitionsvolumen (= Bemessungsgrundlage) pro Antrag beträgt € 5.000 (exkl. Umsatzsteuer; es können auch kleinere Investitionen zu einem Antrag zusammengerechnet werden). Das maximal förderbare Investitionsvolumen beträgt € 50 Mio. (exkl. Umsatzsteuer) pro Unternehmen.
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen haben bis längstens 28.02.2022 zu erfolgen. Bei einem Investitionsvolumen von mehr als € 20 Mio. (exkl. USt.) hat die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen bis längstens 28.02.2024 zu erfolgen.

Nicht förderungsfähige Investitionen

Bestimmte Investitionen sind von der Investitionsprämie jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Nicht förderungsfähig sind etwa klimaschädliche Investitionen (bspw. Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb sowie Anlagen, die fossile Energieträger nutzen), leasingfinanzierte Investitionen (es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert), Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten und Investitionen in nicht betriebsnotwendiges Vermögen, der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen und Grundstücken, der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind, Finanzanlagen etc.

Antragstellung

Eine Antragstellung ist seit dem 01.09.2020 (und spätestens bis zum 28.02.2021) schriftlich über den elektronisch abrufbaren „aws Fördermanager“ (https://foerdermanager.aws.at) möglich. Bei positiver Förderungszusage ist binnen 3 Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung der Unternehmensinvestition eine Endabrechnung online via „aws Fördermanager“ vorzulegen. Ab einer Zuschusshöhe (Investitionsprämie) von € 12.000 ist die Abrechnung in Bezug auf die Aktivierung der zur Förderung beantragten Investitionen durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder auch Bilanzbuchhalter (insoweit dieser hierzu befugt ist) auf Auftrag des Förderwerbers zu bestätigen. Wir unterstützen und beraten Sie gerne!

AUTOR & KONTAKT:

Mag. Robert Baumert, Schabetsberger & Partner, Steuerberatung und Unternehmensberatung GmbH ; Fischerstiege 9 ; A-1010 Wien; Telefon | +43 1 513 56 50 ; E-Mail | office@schabetsberger.at ; www.schabetsberger.at

HINTERGRUND:

Mag. (FH) Robert Baumert wurde im Jahr 2004 mit damals 24 Jahren als jüngster österreichischer Steuerberater angelobt. Seine Erfolgsgeschichte begann aber schon früher: Er begann 1998 hauptberuflich in der Steuerberatungskanzlei von Mag. Georg Schabetsberger zu arbeiten und studierte nebenbei an der Fachhochschule, die er innerhalb kürzester Zeit im Jahr 2002 abschloss. Neben seiner täglichen Arbeit in der Kanzlei bereitete er sich auf die Steuerberaterprüfung vor. Auch diese legte er in der kürzest möglichen Frist ab, obwohl Österreich zu den Ländern mit den schwierigsten und langwierigsten Qualifikationserfordernissen für Steuerberater zählt.

Im Jahr 2004 wurde Mag. (FH) Robert Baumert zum geschäftsführenden Gesellschafter der erweiterten Gesellschaft Schabetsberger & Partner bestellt und somit auch zum jüngsten Partner in einer österreichischen Steuerberatungsgesellschaft. Bei Klienten und Kollegen erwarb er sich wegen seiner persönlichen und fachlichen Qualifikationen hohes Ansehen.
Schabetsberger & Partner betreut seine Klienten in den Bereichen Steuerberatung und Unternehmensberatung und ist versiert als Berater von Unternehmen aller Größenordnungen und aus nahezu allen Branchen. Der Beratungsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Immobiliensteuerrecht. Zum Wohle der Kunden kooperiert die Kanzlei mit Netzwerkpartnern aus Recht, Finanz und Wirtschaft. Nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg ist für die Kanzlei und ihre Mitarbeiter untrennbar mit dem Begriff Menschlichkeit verbunden.

 

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