Wir halten es für absolut legitim über die fachlichen Qualitäten und inhaltlichen Leistungen des Finanzministers Gernot Blümel zu diskutieren. Wir wundern uns aber schon, wie leicht es die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nimmt, wenn sie österreichische Staatsbürger der Korruption beschuldigt.
Klärende Worte spricht hier Andreas Unterberger (Foto twitter.com), ehemaliger DIE PRESSE-Chefredakteur und scharfzüngiger Kolumnist. Diesen seinen Artikel haben wir dem viel gelesenen und viel diskutierten Blog Andreas Unterberger entnommen.
39.000 Mal lässt diese Republik schweres Unrecht geschehen
Die sensationellste Information dieser turbulenten Stunden und Tage ist von Verfassungsministerin Edtstadler gekommen. Diese Information hat klargemacht: Österreich hat mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit keinen Fall Blümel, sondern einen Fall Korruptionsstaatsanwalt, die zum zentralen Problem dieses Landes geworden ist. Damit aber haben wir auch eine tiefe Krise der Republik und damit natürlich auch dieser Koalition. Zumindest solange die Grünen dieser WKStA noch die Mauer machen.
Edtstadler hat eine bisher unbekannte Zahl bekanntgegeben – bitte niedersetzen, bevor man sie liest: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat im Laufe der Jahre nicht weniger als 40.000 Menschen als „Beschuldigte“ geführt (so wie jetzt eben Finanzminister Blümel einer ist).
Die zweite Zahl ist noch ungeheuerlicher: Von diesen 40.000 ist am Ende nur ein einziges Prozent verurteilt worden. Das heißt: Mehr als 39.000 Menschen ist von der WKStA Unrecht und schwerer Schaden zugefügt worden, indem sie ohne ausreichende Beweise ein Strafverfahren gegen diese 39.000 geführt hat!
Wer jetzt noch immer behauptet, Österreich wäre ein Rechtsstaat, der weiß nicht, wovon er redet. Jeder Politiker, jeder Journalist, der sich um die „Menschenrechte in Österreich“ zu sorgen vorgibt, und der nicht diesen Skandal an erster Stelle nennt, der ist ein widerlicher Lügner und Heuchler.
Denn diese 39.000 Menschen leiden oft jahrelang psychisch schwer unter der Verfolgung. Viele verlieren wegen der Aktionen der Korruptions-Staatsanwaltschaft ihren Job und haben in der Folge schlechte Chancen, einen neuen zu bekommen. Keinem einzigen der von der Staatsanwaltschaft Verfolgten, deren Verfahren dann mit Freispruch oder Einstellung geendet hat, werden von der Republik die Kosten für die Bezahlung seiner Rechtsanwälte auch nur annähernd ersetzt. Dabei haben sich bei vielen diese Kosten im Lauf der Jahre auf sechsstellige Beträge summiert, wie mir erst unlängst ein lange ergebnislos verfolgter FPÖ-Abgeordneter erzählt hat.
Das ist zweifellos schon allein durch die Summe der Opfer die schlimmste Menschenrechtsverletzung, die ich in diesem Land jemals miterleben musste. Das geht in der nun bekannt gewordenen Dimension noch weit über die vielen skandalösen Einzelaktionen der WKStA hinaus, die in diesem Tagebuch schon dargestellt worden sind. Diese Aktionen lassen sich in zwei Arten des Fehlverhaltens einteilen:
- Verfahren, bei denen die WKStA etwa lächerliche Kleinigkeiten wie zehn Euro, die ein Polizist für die Begleitung eines Gefahrengütertransports bekommen hat, oder das vorzeitige Aufschlitzen der Wahlkartenkuverts durch Bezirkshauptmänner mit dramatischem Prozessaufwand verfolgt hat.
- Und umgekehrt geht es um jene Fälle, wo sie die wirklich großen und schweren Korruptionsfälle nie vor einen unabhängigen Richter gebracht hat. Das sind insbesondere die vielen Hunderten Millionen Euro, die von Bundes- und Landesregierungen freihändig als Belohnung an willfährige Medien für Inserate vergeben worden sind (am schlimmsten durch die Gemeinde Wien, aber auch durch alle anderen Gebietskörperschaften).
Die von Edtstadler genannte und bisher völlig unbekannt gewesene Zahl stimmt ganz offensichtlich. Nicht nur weil sie nicht dementiert worden ist, sondern auch weil Edtstadler – neben mehreren Funktionen im Justizministerium und als Richterin – selbst früher in der WKStA gearbeitet hatte!
Das Bekanntwerden dieser Zahlen erfordert dringendes Handeln der Republik – und hätte es schon lange erfordert, sollte dieser Missstand schon länger bekannt sein.
Nur: Die Grünen werden das wahrscheinlich verhindern. Haben sie doch seit ihrem Regierungseintritt genau auf das Gegenteil hingearbeitet: nämlich auf noch mehr Rechte für die WKStA, wie ein souveräner Staat im Staat tun und lassen zu können, was sie will. Die Grünen wollen diese Behörde jetzt sogar von der Pflicht befreien, regelmäßig an Ministerium und Oberstaatsanwaltschaft Bericht erstatten zu müssen. Diese 2018 eingeführte Pflicht sollte eigentlich solche Missstände verhindern, wie sie nun offenkundig sind. Freilich mit wenig Erfolg.
Bundeskanzler Kurz hat zwar schon ein- oder zweimal angedeutet, dass in Sachen WKStA etwas unternommen werden müsse. Er hat aber dann letztlich nie ernstlich Druck zu machen gewagt, weil er wohl insgeheim gefürchtet hat, dass ihm bei Versuchen einer ernsthaften Justizreform sofort höhnisch von allen Linken in Politik, Medien und Justiz vorgehalten würde, dass er ja nur ein abgebrochener Jus-Student sei. Als ob sich nur Volljuristen um den Rechtsstaat sorgen dürften.
Kurz hat auch bei der Auswahl des ersten Justizministers seiner Kanzlerzeit einen Fehlgriff getan. Er hat einen Verwaltungs-Spezialisten zum Minister gemacht, der vom Strafrecht keine Ahnung hat. Dabei ist dieses die weitaus brisanteste Kompetenz des Justizministeriums.
Und jetzt ist das Justizministerium überhaupt in Hand der Grünen, die sich natürlich höllisch über das Verhalten der WKStA freuen. Hat sich diese junge Behörde doch in mindestens neun von zehn Fällen als vorderste Kampftruppe der Linken engagiert. Es ist kein Zufall, dass ihr erster Leiter der langjährige grüne Parlamentsabgeordnete Walter Geyer gewesen ist, der alle entscheidenden personellen Weichen gestellt hat, auch wenn er in seiner Zeit gröbere Fehler noch recht souverän verhindert hat.
Die WKStA geht seit Jahren mit ganz wenigen Ausnahmen fast nur gegen ÖVP- und FPÖ-Politiker sowie mit oft klassenkämpferischen Argumenten gegen Wirtschaftsunternehmen vor. Sie zwirbelt jede halbseidene Verschwörungstheorie der Opposition zu einem langmächtigen Skandal hoch. Sie versucht Kritiker wie kritische Journalisten, aber auch Sektionschefs des eigenen Ministeriums mit Strafanzeigen mundtot zu machen. Aus ihren Akten landen immer wieder selektiv ausgewählte Stücke in linken Medien.
Besonders infam war auch ihr Vorgehen jetzt in der Causa Blümel. Dieser beruht einzig auf einem SMS, in dem ein Novomatic-Manager um Blümels Hilfe gebeten hat, ihm wegen der Probleme Novomatics mit den italienischen Steuerbehörden einen Termin mit Außenminister Kurz zu ermöglichen, und in dem auch das Wort „Spende“ als weiterer Gesprächspunkt steht. Dieses alte SMS haben die Staatsanwälte auf einem Novomatic-Handy gefunden, das sie beschlagnahmt haben, und an dessen Inhalten sie (und nahestehende Journalisten) sich seither ergötzen.
Die WKStA ist seit ihren skandalösen Fehlern bei ihrer Hausdurchsuchung im Verfassungsschutz BVT eigentlich verpflichtet, drei Tage vor einer Hausdurchsuchung einen diesbezüglichen internen Vorhabensbericht nach oben zu schicken. Am Mittwoch ist aber – so ein Pech! – der Beschuldigten-Status für Blümel schon auf einer linken Internetseite (die von der Gemeinde Wien gesponsert wird) zu lesen gewesen. In der Folge habe man – leider, leider – die Dreitagesfrist nicht mehr einhalten können …
Was kann man nun konkret gegen dieses zentrale Problem der Republik tun? Man kann natürlich keinesfalls wollen, dass Österreich ernsthafte (also über die Kuvertschlitzung hinausgehende) Korruption nicht mehr verfolgt. Ganz im Gegenteil.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese notwendige Reform anzugehen:
Fast alle Gesprächspartner in der Justiz sagen, dass als erstes ein Wechsel an der Spitze der WKStA mehr als überfällig wäre. Alle sind sich einig, dass Gründungschef Geyer – trotz seiner parteipolitischen Prägung – das Amt viel souveräner geführt hatte als die jetzige Leitung.
Noch viel wichtiger wäre es aber, die Staatsanwälte persönlich haftbar zu machen für das, was sie bisher schon 39.000 Österreichern angetan haben. Gewiss kann man nicht bei jedem Anfangsverdacht wissen, dass man da am Ende keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung haben wird. Aber wenn das bei 99 Prozent der Fälle so ist, dann kann man sehr wohl davon ausgehen, dass da zumindest grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht gar (ideologisch motivierter?) böser Wille im Spiel ist. Oder zumindest im „besten“ Fall völlige Unfähigkeit.
Eine praktikable Idee wäre es daher, wenn sich die Staatsanwälte persönlich zumindest teilweise an den Anwaltskosten beteiligen müssen, sobald nicht mindestens ein Drittel der von der WKStA erhobenen und länger als zwei Wochen verfolgten Beschuldigungen binnen drei Jahren zu einer Verurteilung zumindest erster Instanz geführt hat. Das wäre ohnedies eine sehr Staatsanwalt-freundliche Regelung, sagt man doch in der strafrechtlichen Wissenschaft, dass eine gute Staatsanwaltschaft nur solche Fälle aufgreift, wo am Ende wenigstens zu 50 Prozent mit einer Verurteilung zu rechnen ist.
Es kann jedenfalls nicht sein, dass die in der WKStA tätigen Damen und Herren ständig zu Lasten Zehntausender Österreicher verantwortungslos agieren können, dass in diesem Land de facto Staatsanwälte und nicht mehr unabhängige Richter die schmerzhaftesten Strafen aussprechen. Denn das, was die meisten Beschuldigten während der staatsanwaltschaftlichen Verfolgung erleiden, ist ganz eindeutig eine De-Facto-Bestrafung, die im Schnitt weit schlimmer ist als das, was ihnen droht, wenn sie durch einen Richter verurteilt würden.
Eine weitere sinnvolle Reform wäre es, wenn es in jenen Fällen, wo es um wirkliche Korruption geht, also vor allem um die Verwendung von Steuermitteln für parteipolitische Zwecke, wo die WKStA sehr oft erstaunlich blind gewesen ist, ein anderer Teil der Justiz noch einmal die volle Kompetenz zur Anklageerhebung bekäme.
Die diversen Rücktrittsaufforderungen an Blümel sind angesichts der bisherigen Beweislage als parteipolitisches Tagesgeschäft einzuordnen. Es gibt ja auch etliche Präzedenzfälle, wo SPÖ-Minister und -Landeshauptleute trotz einer längeren Beschuldigten-Periode im Amt geblieben sind, bis dann die WKStA die Sache eingestellt hat. Wobei es ja im Vergleich zu dem, was gegen Blümel vorliegt, etwa im Verfahren gegen Werner Faymann eine viel dichtere Beweislast gegeben hat (Faymann hat als Minister auf Rechnung der ÖBB der Kronenzeitung eine umfangreiche Kooperation zugeschanzt, die einzig den Zweck hatte, Faymann in dem Massenblatt gut aussehen zu lassen).
PS: Köstlich irgendwie, dass ausgerechnet die FPÖ, deren Ex-Obmann mit seinem Ibiza-Gerede die ganze Hexenjagd auf Novomatic ja ausgelöst hat, jetzt sogar die Entlassung der ganzen Regierung fordert. Aber so logisch läuft halt Parteipolitik …
PPS: Gar nicht mehr köstlich, sondern arg ist das Verhalten der grünen Klubobfrau Maurer: Sie wirft Blümel vor, ihre Erwartungen einer vollumfassenden Aufklärung nicht erfüllt zu haben. Da ist es schon wieder, dieses völlig rechtsstaatswidrige Denken, dass nicht die Ankläger Beweise für schuldhaftes Verhalten vorlegen müssen, sondern der Beschuldigte sich freibeweisen müsse …