Die COFAG-Ansprechpartner: WO SIND SIE?

 

Wieder eine sachlich und fachlich klare Aussage und Empfehlung unseres KMU-Steuerberaters und LdM-Führungsteam-Mitglieds Reinhard Stulik zum Thema COFAG. Liebe Politik & Verwaltung: Bitte genau herhören!

Die COFAG-Ansprechpartner: WO SIND SIE?

Zusammenfassung – Probleme mit der COFAG

1. Das größte Problem bei der COFAG ist, dass es keinerlei Ansprechpartner gibt. Die Personen, die vom Telefon abheben, sind Telefonisten. Diese können nichts entscheiden, können/dürfen nicht zu Vorgesetzten verbinden und somit werden immer die gleichen Problematiken behandelt, was zu unnötigen Verzögerungen führt.

2. Der Umsatzersatz und der Ausfallsbonus I sind relativ reibungslos über die Bühne gegangen. Hier hat es nur Probleme bei den GsbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gegeben. Lt. COFAG wurden bisher Anträge für eine GsbR mit einer Zustimmungserklärung akzeptiert. Nunmehr werden die Anträge abgelehnt und es müsste auf jeden Gesellschafter ein Antrag gestellt werden. Dies stellt sowohl für die Steuerberater als auch für die COFAG einen unnötigen Mehraufwand dar, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Beim Ausfallsbonus II und III kommt es immer wieder zu Problemen bei der Branchenkategorisierung und hier ist nicht vorgesehen, dass dies einmal abgeklärt wird und dann für die weiteren Anträge (Ausfallsbonus, Fixkostenzuschuss) Gültigkeit hat.

3. Der Ausfallsbonus III ist oder wird dazu führen, dass etliche Unternehmen keinen Anspruch haben, da hier 30 % Voraussetzung sind und sich bei 9 Tagen Schließung bei vielen kein Ersatz ergeben wird. Warum hier nicht auf den Umsatzersatz zurückgegriffen wurde und einfach 9/30 multipliziert mit der Branchenkennzahl/dem Branchenprozentsatz wurde, ist unverständlich.

4. Zu Prüfungen & Gutachten bei der COVAG-Abwicklung

a) Beim Fixkostenzuschuss werden 2/3 der Fälle durch die Finanzprüfer geprüft, die jedoch hier nicht als Finanzbeamte sondern als Gutachter tätig werden. Die Finanzbeamten sagen aus, dass sie nicht berechtigt sind, auf das Finanz-Online zuzugreifen, wenn diese als Gutachter tätig sind und wir sollen ihnen die Daten übermitteln.

b) Teilweise oder in vielen Fällen wird von den Prüfern übersehen, dass Plausibilitätsprüfungen erfolgen sollten und es artet im Umfang von einer Betriebsprüfung aus.

c) Durch den Fixkostenzuschuss kommt es trotz eines positiven Gutachtens durch die Finanzverwaltung zu Kürzungen wie z.B. Geschäftsführerbezug ohne Begründung.

d) Oft kommt es aufgrund dessen, dass für den Fixkostenzuschuss nicht der Umsatz lt. UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) sondern nach abrechenbaren Leistungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes vorzugeben ist, zu Prüfungen, da die Plausibilität lt. UVA geprüft wird.

e) Oft wären viele Punkte kurz abzuklären, wenn es Ansprechpartner bei der COFAG geben würde und es bedürfte nicht so vielen Gutachten, da es oft nur zu einer Umsatzabweichung kommt weil die Umsätze nicht in der UVA zu erfassen sind (z.B. Übergang der Steuerschuld, nicht steuerbare Umsätze, die jedoch in Österreich ertragssteuerpflichtig sind – Abgrenzungen von abrechenbaren Leistungen usw.) Es könnte sowohl der COFAG, dem Finanzamt als auch uns beratenden Berufen sehr viel Arbeit erleichtert werden, wenn wir Ansprechpartner hätten, an die diese Probleme 


Noch eine grundsätzliche Anmerkung:

Die Förderungen sollten treffsicherer und unbürokratisch sein. Mein Vorschlag vom April 2020 über eine Abwicklung, welche den Verdienstentgang erfasst – vollautomatisch über Finanz-Online – wäre das Richtige gewesen, jedoch konnte sich die WKO, die das Modell aufgegriffen hat, nicht durchsetzen. Jede Förderung auf Basis des Umsatzes wird nicht gerecht sein.

Reinhard Stulik

KONTAKT:

Reinhard Stulik Steuerberatungs GmbH & Co OG
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