Die Steuertermine 2025

Da hat sich wieder einmal unser Lobby der Mitte-Steuerexperte Reinhard Stulik von STULIK-STEUERBERATUNG  eine Arbeit gemacht, die jedes KMU gut brauchen kann: Nämlich Wissen, wann oder bis oder ab wann welche steuerlichen Aktionen zu setzen sind. Danke, Reinhard!

Die Steuertermine 2025

Jänner

Fälligkeiten
15.1. USt für November 2024
Lohnabgaben (L, DB, DZ, ÖGK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2024
Fristen und Sonstiges
Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
Bis 15.1. Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2024 für geringfügig Beschäftigte

Februar

Fälligkeiten
17.2. USt für Dezember 2024 bzw. 4. Quartal
Lohnabgaben für Jänner
ESt-Vorauszahlung 1. Viertel
KöSt-Vorauszahlung 1. Viertel
28.2. Pflichtversicherung SVS
Fristen und Sonstiges
Bis 1.2. Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2024 (E18) in Papierform
Bis 15.2. Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2024
Bis 15.2. Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs für das Jahr 2024 (pro Registrierkasse)
28.2. Jahreslohnzettelübermittlung per ELDA
28.2. Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
Fristen und Sonstiges
28.2. Meldepflicht von Zahlungen gem. § 109a und b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)

März

Fälligkeiten
17.3. USt für Jänner
Lohnabgaben für Februar
Fristen und Sonstiges
31.3. Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2024 bei Stadtkasse/Gemeinde

April

Fälligkeiten
15.4. USt für Februar
Lohnabgaben für März
Fristen und Sonstiges
30.4. Abgabe der Steuererklärungen 2024 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO

Mai

Fälligkeiten
15.5. USt für März bzw. 1. Quartal
Lohnabgaben für April
ESt-Vorauszahlung 2. Viertel
KöSt-Vorauszahlung 2. Viertel
31.5. Pflichtversicherung SVS

Juni

Fälligkeiten
16.6. USt für April
Lohnabgaben für Mai
Fristen und Sonstiges
30.6. Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2024 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline
30.6.. Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2024 aus Nicht-EU-Ländern (nicht Großbritannien)

Juli

Fälligkeiten
15.7. USt für Mai
Lohnabgaben für Juni

August

Fälligkeiten
18.8. USt für Juni bzw. 2. Quartal
Lohnabgaben für Juli
ESt-Vorauszahlung 3. Viertel
KöSt-Vorauszahlung 3. Viertel
31.8. Pflichtversicherung SVS

September

Fälligkeiten
15.9. USt für Juli
Lohnabgaben für August
Fristen und Sonstiges
Bis 30.9. Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2024 L 1 in Papierform oder FinanzOnline bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Erhalt von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Bezügen, sonst ist der Termin der 30.6. (via FinanzOnline)
Bis 30.9. Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
Bis 30.9. Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2024
Bis 30.9. Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2025 für Einkommen- und Körperschaftsteuer

Oktober

Fälligkeiten
15.10. USt für August
Lohnabgaben für September
Fristen und Sonstiges
Ab 1.10. Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2024
Beginn Umsatzsteuerzinsen für Nachforderungen infolge der Umsatzsteuerjahreserklärung 2024
Bis 31.10. Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides

November

Fälligkeiten
17.11. USt für September bzw. 3. Quartal
Lohnabgaben für Oktober
ESt-Vorauszahlung 4. Viertel
KöSt-Vorauszahlung 4. Viertel
30.11. Pflichtversicherung SVS

Dezember

Fälligkeiten
15.12. USt für Oktober
Lohnabgaben für November
Fristen und Sonstiges
Bis 31.12. Schriftliche Meldung an ÖGK für Wechsel der Zahlungsweise (zwischen monatlich und jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte
Bis 31.12. Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
31.12. Mitteilungspflicht für Country-by-Country Reporting (Formular oder FinanzOnline) bei Regelwirtschaftsjahr der obersten Muttergesellschaft

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