EIN LESE-MUSS FÜR KMU MIT EXPORT/IMPORT nach/aus Groß Britannien: Wieder Lobby der Mitte-Vorstands-Mitglied Robert Baumert zu einem wichtigen Thema:
Vom Finanzministerium wurde ein Informations-Schreiben über die möglichen Szenarien für den EU-Austritt Großbritanniens nach Ablehnung des Austrittsabkommens veröffentlicht.
In der Information werden drei Szenarien, nämlich ein geregelter Austritt (deal), ein ungeregelter Austritt (no deal) sowie die Verlängerung der Verhandlungsphase und Rücknahme des Austrittsgesuchs behandelt. Im Weiteren weisen wir auszugsweise auf die Folgen eines ungeregelten Brexits hin.
Bereich der Ertragsteuern
Im Bereich der Ertragsteuern erfolgt nach Eintritt des Brexits im Falle eines Wegzuges eines Unternehmens nach Großbritannien eine sofortige Besteuerung der dadurch aufgedeckten stillen Reserven (fiktive Veräußerung). Dementsprechend kann im betrieblichen Bereich ein Antrag auf Ratenzahlung, wie er bei einem Wegzug in einen EU/EWR-Staat möglich wäre, nicht mehr gestellt werden.
Weiters kann es für Unternehmer aus dem Vereinigten Königreich, die steuerpflichtige Umsätze in Österreich tätigen, erforderlich sein, einen Fiskalvertreter (z.B. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Notar) im EU-Land zu bestellen.
Sollten Sie Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich haben, sollten Sie einen Termin mit Ihrem Steuerberater vereinbaren, um das weitere Vorgehen abzuklären.
Mag. (FH) Robert Baumert
Steuerberater – Schabetsberger & Partner
Steuerberatung und Unternehmensberatung GmbH
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