Chef-Ausfall in COVID-19-Zeiten

Wir bringen diesen für Mittelstandsbetriebe sehr nützlichen Artikel, der Stefan Szauer (Foto © Mazars), Partner und Mitglied des Managementteams von Mazars Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung Österreich zitiert und in der Online-Fassung von „die wirtschaft“ veröffentlicht wurde. Auch wenn Mittelstands-Chefs und Chefinnen eine ganz besondere Immunität zu haben scheinen – ihre Krankheitstage liegen weit unter dem Durchschnitt – ist es doch nicht so falsch, sich „für den Fall“ zu rüsten. Die 5 sehr pointierten Empfehlungen sind jedenfalls lesenswerte, gescheite Hinweise  –  auch dann, wenn die KMU-Geschäftsführung nicht ausfällt …

COVID-19: Was tun, wenn der Chef ausfällt?

13.10.2020 

Eigentümer oder Geschäftsführer sind in kleinen Unternehmen oft der Dreh- und Angelpunkt – fallen sie aus, gibt es Probleme. Fünf Tipps von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien Mazars, welche die Geschäftskontinuität sichern. 

Stephan Szauer von Mazars meint, dass die Arbeit von Geschäftsführern in KMU oft nicht dokumentiert wird, das könne die Unternehmen in Turbulenzen bringen.

Das Coronavirus kann – trotz Schutzmaßnahmen – jeden treffen. Wenn es unvorbereitet den Geschäftsführer oder Eigentümer eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens (KMU) erwischt, können zusätzlich auch Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. „Neun von zehn österreichischen Unternehmen sind solche KMU“, sagt Stefan Szauer, Geschäftsführer der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Mazars Austria: „Egal ob Akquise, Personalia oder Kundenkontakt – die Chefs haben in solchen Betrieben eine zentrale Position in allen Belangen. Sie sind für vieles zuständig und wissen viel, aber oft ist ihre Arbeit nicht dokumentiert. Das kann ein Unternehmen im Ernstfall in Turbulenzen bringen.“ Fünf konkrete Maßnahmen können dabei helfen die Geschäftskontinuität gerade von KMU auch in Krisensituationen zu sichern.

1.     Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf Krisen vor

In vielen Unternehmen ist der Eigentümer oder Geschäftsführer der Flaschenhals. Sein Ziel sollte es aber sein, sich ersetzbar zu machen. Es gilt, eine agile Organisation aufzubauen, in welcher die Prozesse funktionieren, und eine zweite Ebene zu organisieren, die sicherstellt, dass der Betrieb weiterläuft. Unternehmen sollten die Krise auch als Chance nutzen und sich organisatorisch und personell zukunftsfähig aufstellen.

2.     Treiben Sie die Digitalisierung von Geschäftsprozessen voran

Quarantäne aufgrund von Corona bedeutet, dass der Geschäftsführer oder Eigentümer von zu Hause aus arbeiten muss. Dafür müssen die Prozesse im Unternehmen digital laufen. Ein „Remote“-Einstieg in die IT-Systeme muss von überall sicher möglich sein, alle Unterlagen und Dokumente müssen sofort eingescannt und digital verarbeitet werden. Die Notwendigkeit, Abläufe zu digitalisieren, gilt sowohl für große Konzerne als auch für einen kleinen, regionalen Malereibetrieb.

3.     Verteilen und regeln Sie die Entscheidungskompetenz

Es muss rechtzeitig gesichert werden, operative Entscheidungen auch ohne den Eigentümer oder Geschäftsführer des Unternehmens zu treffen – entweder über einen zweiten Geschäftsführer oder einen Prokuristen, der das Unternehmen dann rechtlich vertreten darf. Diese Personen müssen auch bei der Bank legitimiert werden. Es sollte präzise und schriftlich festgelegt werden, wer welche Entscheidungen alleine treffen kann – ebenso, welche nicht. Auch Geschäftspartnern sollte die Vertretung für Krisen vorgestellt werden.

4.     Dokumentieren und kommunizieren Sie

Gerade bei Auftragsanbahnungen oder Personalfragen bleibt die Arbeit des Eigentümers, vor allem kleinerer Unternehmen, meist nicht dokumentiert. Die Folge: Im Ernstfall herrscht großes Rätselraten. Ein regelmäßiger Jour-fixe (auch über Videokonferenz) kann für einen gleichen Wissensstand sorgen. So können Vertreter oder Bevollmächtigte rasch anknüpfen und weiterarbeiten. Fällt der Geschäftsführer oder Eigentümer etwa wegen Corona plötzlich aus, sollten auch die Kunden informiert werden.

5.     Testen Sie Ihren Notfallplan

Jeder Notfallplan und die darin vorgesehenen Vertretungen und Prozesse müssen getestet werden, zum Beispiel, wenn der Chef einmal länger auf Urlaub ist. Nur so ist gesichert, dass der Plan auch in der Realität funktioniert.

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