„STULIK-MODELL“ gegen Steuerflucht

Steuerberater Reinhard Stulik von  STULIK-STEUERBERATUNG  ist den Besuchern dieses Blogs schon mit seinen präzisen Steuerspartipps aber auch mit seinem engagierten Kampf gegen die Steuerflucht internationaler Konzerne bekannt. In diesem Punkt trifft er sich ganz besonders mit den Forderungen der Lobby der Mitte für den Mittelstand, welche neben Sichtbarkeit, Durchsetzungskraft, Bürokratieabbau, besseren Zugang zu Kapital und Personal auch das Thema Steuergerechtigkeit bzw. Beendung der bestehenden Steuer-Ungerechtigkeit durch Steuerflucht und Steuerprivilegien von Global Playern beinhalten. Nun hat er kürzlich sein ganz konkretes und eindrucksvolles Modell, das STULIK  MODELL im Kampf gegen die Steuerflucht heraus gebracht, welches wir unseren Lesern und Followern nicht vorenthalten wollen.

Wir bringen hier als Ausschnitt des Modells – man könnte es auch als Konzept, Programm oder Gesetzesvorschlag bezeichnen – den Kern seines konkreten Lösungs-Ansatzes: 

Die Lösung für das Problem der Steuerungerechtigkeit:
DAS STULIK-MODELL mit den dafür erforderlichen Gesetzesänderungen im Österreichischen Recht verankern!

Steuerflüchtlinge kosten der EU jährlich 1000 Milliarden Euro

Der Verschuldungsgrad der Staaten steigt weltweit ständig und wird durch die Corona-Krise noch verstärkt. Andererseits wachsen die Vermögen der Reichen immer schneller. Während gleichzeitig die Staatseinnahmen, u.a. durch erhöhte Arbeitslosigkeit und Firmenpleiten sinken.

Daher muss die Ungleichheit bei der Besteuerung endlich beendet werden. Denn sonst werden unsere KMU, unser Mittelstand nicht überleben. Und wenn die nicht überleben, werden dem Staat auch nicht mehr die notwenigen (Steuer-) Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stehen.

Auf internationaler Ebene wird es auf absehbare Zeit keine Einigung geben die Steuerflucht zu verhindern, ebenso nicht auf EU-Ebene, denn in steuerlichen Angelegenheiten ist die Einstimmigkeit erforderlich und diese (wie auch die Abschaffung der Einstimmigkeit) wird es mit Ländern wie Irland, Malta und Luxemburg vermutlich nicht geben.

Einer muss beginnen
Auf nationaler Ebene ist dies sehr wohl möglich und es muss ein Staat beginnen, sodass die Diskussion darüber auch in anderen EU-Ländern beginnt. Dann besteht die realistische Chance, dass die Änderung bestehender „steuerschonender“ Gesetze von mehreren Staaten umgesetzt wird.

Alle Staaten, die von der EU bzw. von Rettungsschirmen Währungsfonds-Unterstützung fordern, müssen sich dazu verpflichten, die Änderungen umzusetzen. Gemeinden müssen auch nachweisen, dass sie ihre Steuereinnahmen ausschöpfen, um einen Anspruch auf Bedarfszuweisung zu haben. Auf nationaler Ebene ist dies durch eine Betriebsausgabenbeschränkung relativ leicht umsetzbar.

Reinhard Stulik

Um zum kompletten, sehr stark argumentierten STULIK-MODELL mit ganz konkreten Gesetzes-Vorschlägen zu kommen

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