Hier zeigt uns eine Presseaussendung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf, wie innovative Unternehmen von aws (aber auch von FFG) direkt gefördert werden können.
Schramböck: Erleichterung bei Investitionsprämie
Unternehmen haben drei Monate länger Zeit Investitionstätigkeit zu starten. Anträge können bis zum 28. Februar 2021 beim Fördermanager der aws eingebracht werden.
Wien (BMDW) – Mit der Investitionsprämie hat die Bundesregierung nach den Liquiditätssicherungsmaßnahmen ein Impulsprogramm gestartet, um die Resilienz und die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Betriebe durch Investitionen zu stärken. Im heutigen Ministerrat wurde eine weitere Erleichterung für Unternehmen auf den Weg gebracht, die am 20.1.21 im Nationalrat beschlossen wurde. „Unternehmerinnen und Unternehmer haben nun drei Monate länger Zeit ihre Investitionstätigkeit zu starten. Die sogenannten ‚ersten Maßnahmen‘, die den Beginn der Investitionstätigkeit kennzeichnen, müssen bis Ende Mai gesetzt werden. Erste Maßnahmen sind Bestellungen, Lieferungen und Anzahlungen“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
„Von Beginn an haben wir einen enormen Run auf die Investitionsprämie gespürt. Dieser ist ungebrochen“, zieht die Ministerin eine erste Bilanz. Bislang sind bei der Bundesförderagentur aws fast 80.000 Anträge eingegangen, die ein Investitionsvolumen von 28 Milliarden Euro auslösen können. Die hohe Nachfrage hat volkswirtschaftlich eine uneingeschränkt positive Signalwirkung. Rund die Hälfte aller Anträge werden im Bereich Digitalisierung und Nachhaltigkeit gestellt.
„Es freut mich außerordentlich, dass die Investitionsprämie so gut greift. Das zeigt, dass unsere Betriebe auch in einer wirtschaftlich so schwierigen Ausnahmesituation wie der Corona-Pandemie jetzt investieren. Die Prämie ist ein wichtiger Impuls für den Wirtschaftsstandort und sichert tausende Arbeitsplätze in Österreich“, so Schramböck. Anträge können bis zum 28. Februar 2021 beim Fördermanager der aws eingebracht werden.
20.01.2021
Rückfragehinweis:
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