Seit April 2020 sucht unsere Lobby der Mitte verstärkt den Dialog mit der Politik. Auch aktuell führen wir Gespräche über die Rahmenbedingungen des unternehmerischen Mittelstands mit sehr relevanten Persönlichkeiten in Regierung und auch Opposition. Ganz wichtig ist es uns dabei, dass wir in Richtung Sichtbarkeit und strukturelle Präsenz des Mittelstandes in der Politik und in Medien, in Richtung fairer Wettbewerb und zukunftsorientierter Wirtschaftspolitik gehen. LdM-Partner Reinhard Stulik von STULIK STEUERBERATUNG hat uns wieder einen kurzen aber brillanten Input zum Thema „fairer Wettbewerb“ für den Mittelstand eingebracht. Sehr lesenswert.
FAIRNESS FÜR DEN MITTELSTAND
Der Mittelstand ist stark, kann jedoch nur bei fairem Wettbewerb bestehen. Worin besteht nun derzeit der unfaire Wettbewerb?
- Der Mittelstand ist in der Gesetzgebung nicht so stark vertreten
(Hinweis der LdM-Redaktion: Laut aktueller Parlamentarier-Berufsstatistik gibt es leider keine Infos über den Anteil der Selbständigen im NR. Insider schätzen, dass es dort nur 5% mittelst. Unternehmer/Unternehmerinnen gibt) - Die Bürokratie wird durch ständig neue Gesetze überbordend und ist für KMUs überproportional belastend
- Das Image der KMUs und der Arbeitsplätze muss gesteigert werden, durch Image Kampagnen mit Image-Filmen, die Emotionen transportieren – auch Bücher, Events, PR wären wichtig
- Konzerne haben auf Grund ihrer Größe stärkere rechtliche Vertretung/überlegenes Lobbying, da der Kostenpunkt keinen Rolle spielt und lagern arbeitsrechtliche Problem aus wie z. B. Amazon
- Den KMUs sollte die Schaffung von Eigenkapital erleichtert werden z.B. mit Wiedereinführung der Investitionsrücklage für e.U. und Personengesellschaften sowie der Wiedereinführung von Steuerfreiheit für nicht entnommene Gewinne (siehe Artikel von Friedrich Riess)
- Stärkung der Haftungsübernahme und stillen Beteiligung durch die öffentlich Hand und somit der Erleichterung der Finanzierung durch Kreditinstitute
- Faire Besteuerung: der Staat hat laut Verfassung die Mittel zur Erfüllung der Staatsaufgaben durch Steuern einzuheben, jedoch unter dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit. Die Konzerne vermeiden die Steuerleistung durch Verlagerung ihrer Gewinne in Niedrigsteuerländer. Diese Möglichkeit besteht für KMUs nicht, da der Kostenaufwand zur Steuerersparnis in keinem Verhältnis stehen. Der Gesetzgeber sollte seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nach kommen und die Steuerflucht der Konzerne verhindern und die Mehreinnahmen zur Senkung der Steuern und Lohnnebenkosten verwenden
(siehe Stulik-Modell gegen Steuerflucht )
Reinhard Stulik
Steuerberater
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